Ein neues Thema, welches an uns heran getragen wurde und was wir Euch gern nahe legen möchten:
Viele Kinder leiden seit der Geburt oder erkranken im Kindesalter an einer chronischen Krankheit wie z.B. Diabetes, Asthma oder auch Epilepsie.
Dies sind Krankheiten, die Notfallereignisse mit sich bringen können, auf die schnell reagiert werden muss.
Aber auch Kinder, die mit allergischen Schocks auf bestimmte Stoffe, Lebensmittel oder Tiere reagieren, sind im Notfall auf schnelle Hilfe angewiesen.
Wie ist es aber in den Schulen geregelt?
Quelle: https://www.dguv.de/de/mediencenter/filmcenter/unfallversicherung/medikament/index.jsp
Die Themen „Medikamentengabe“ und „Erste-Hilfe leisten“ werden bereits im Kindergarten heiß diskutiert und meistens werden die Eltern gebeten, die Kinder in einer inklusiv arbeitenden Einrichtung unterzubringen.
Die Grundschulen und weiterführenden Schulen sind aber alle auf inklusiv umgestellt und dennoch geraten Eltern hier immer wieder an Grenzen.
Die Sorge um ihre Kinder im Allgemeinen belasten Sie genauso, wie nun auch die Versorgung in einem Notfall während der Schulzeit, wenn die Versorgung nicht im Vorfeld eindeutig mit der Schule und den unterrichtenden Lehrern geklärt ist, z.B. durch die schriftliche Vereinbarung zur Medikamentengabe im Notfall.
Leider herrscht in den Schulen große Verunsicherung, was die Gesetzeslage zur Medikamentengabe an Schulen betrifft. Viele Lehrer lehnen es ab, aus Angst vor evtl. Folgeschäden durch ihre Versorgung oder Medikamentengabe, dem Kind die bereit gestellte Notfallmedizin zu verabreichen. Sie rufen „nur“ den Notarzt, sichern den Unfallort und leisten Ersthelfermaßnahmen, zu denen sie gesetzlich verpflichtet sind. Diese Zurückhaltung beim Einsatz des im Individualfall bekannten Notfallmedikaments könnte für das betroffene Kind fatal sein, den es gibt Notfälle, die nach wenigen Minuten schon unterbrochen werden müssen, um dem Kind das Leben zu retten bzw. um es vor bleibenden Schäden zu bewahren.
Natürlich gibt es auch hier Regeln und Verhaltensweisen, grundsätzlich aber hat der/die Schuldirektor/in das letzte Wort im Umgang mit der Medikamentengabe.
Es ist also ein rechtliches, aber auch gleichzeitig ein ethisches Thema.
Uns sind mittlerweile mehr als zwei aktuelle Beispiele hier in Wedel bekannt und wir möchten nun gerne herausfinden, ob es noch weitere Betroffene gibt oder Eltern, die bereits eine Lösung für sich und ihre Kinder zusammen mit den Schulen gefunden haben.
Wir möchten das Thema gern an unserem Stammtisch am Donnerstag, 28.06.2018 20 Uhr im Highlight thematisieren und würden uns freuen, wenn Ihr Zeit habt und ins Highlight kommt.
Hier die aktuellste Fachliteratur zum Thema als Infoblatt: http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/202-091.pdf
https://www.dguv.de/de/mediencenter/filmcenter/unfallversicherung/medikament/index.jsp