Bericht zum Tagesordnungspunkt „Umgang mit chronisch kranken Kindern an Wedels Schulen“ aus der BKS Sitzung vom 24.10.2018

Der Sitzungsraum Vejen war bis auf den letzten Platz besetzt; viele Bürger nutzten die öffentliche Sitzung, um sich zu informieren oder sogar die Einwohnerfragestunde, um sich aktiv zu Wort zu melden.

Wir möchten aus der Sitzung vom 24.10.18 den Tagesordnungspunkt 4.2. (Umgang mit chronisch kranken Kindern an Wedels Schulen) hervorheben und daraus berichten.

Eine betroffene Mutter, die uns schon vor einiger Zeit kontaktiert hat und um Unterstützung gebeten hatte, hat hierzu ihre derzeitige Situation mit zwei an Epilepsie erkrankten schulpflichtigen Kindern in der Einwohnerfragestunde deutlich gemacht und die Politik gefragt:

Ist es im Sinne der Stadt Wedel, dass trotz Inklusion chronisch kranke Kinder an Wedels Schulen in Notfällen nicht adäquat versorgt und somit auch von der Teilhabe an schulischen Veranstaltungen ausgeschlossen werden?

Hintergrund:
Das Kind ist noch relativ frisch mit seiner neuen Krankheit konfrontiert und bisher tagsüber anfallsfrei, daher geht es der Familie nur um eine Art von Notfallmanagement.

Die durch das Kind besuchte weiterführende Schule in Wedel zeigt derzeit noch keine Bereitschaft, auch nach diversen Gesprächen und Versuchen, dem Jungen im Notfall ein lebensnotwendiges Medikament verabreichen zu wollen. Dabei handelt es sich um eine Flüssigkeit in einem nadellosen Einmaldosierer, die dem Kind in den Mund verabreicht wird.
Die Schulleitung ist der Ansicht, dass Sie nur zur Erste-Hilfe-Versorgung zuständig ist, darunter fällt nicht die Gabe eines Medikamentes.

Mit Sicherheit ist hier viel Angst und Unsicherheit im Spiel. Um aufzuklären und Ängste zu nehmen, war Frau Stegert (in Ihrer Funktion als Kreisfachberaterin vom Schulamt in Elmshorn) in der Sitzung und zeigte anhand einer Präsentation Beispiele und Lösungswege auf. Es gibt hier viel Bedarf an Aufklärung: Das Thema erhält bei weiter steigenden Zahlen von chronisch kranken Kindern im Schulalltag immer mehr von Bedeutung.

Fakt ist: Lehrkräfte dürfen Medikamente geben – müssen aber nicht!
Es setzt also die Freiwilligkeit voraus – eine besondere Ausbildung ist nicht erforderlich, aber wünschenswert oder sogar schon vorhanden, wie z.B. als Ersthelfer oder Sanitäter.

Die Ausschussmitglieder aller Parteien und auch die Beiräte waren alle sehr betroffen von dem Schicksal der anwesenden Mutter und sind sich sicher, dass dies kein Einzelfallschicksal ist und ein wichtiges Thema, was einer schnellen Lösung bedarf.

Ergebnis der Anfrage:
Es wurde ein Prüfauftrag in die Wege geleitet, der feststellen soll, unter welchen Voraussetzungen und Kosten eine Einstellung einer Schulkrankenschwester/-pleger an Wedels Schulen realisierbar ist.

Desweiteren wird das Thema auch in der nächsten BKS Sitzung wieder auf der Tagesordnung erscheinen und bereits direkt nach der vergangenen Sitzung haben einige Ausschussmitglieder der betroffenen Mutter ihre Hilfe angeboten, um ggf. schneller und gemeinsam etwas an der Schule bewirken zu können. Wir wünschen dabei viel Erfolg!

Gibt es unter Euch auch noch Eltern mit chronisch kranken Kindern, die sich ggf. einer Initiative anschließen möchten?

Wir freuen uns auf Euer Feedback und Eure Rückmeldungen!

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